
Erweiterte RAckrufkostendeckung - Neues Produkt von XL Group mindert Risiken von KFZ-Zulieferern
September 09, 2014
Von $name
Bernd Oppermann ist Versicherungsfachmann bei XL Group in Deutschland und seit über 20 Jahren in der Automobilbranche zu Hause. Ein besonderes Faible hat er für die Zulieferindustrie.
Seit Jahren begleitet er eine Entwicklung, die vielen Zulieferern zu schaffen macht: Automobilhersteller wälzen Risiken für Schäden immer stärker auf die Zulieferer ab. Die Folge: Durch die schärfere vertragliche Haftung reicht schon eine Schlechtlieferung, um kleinere und mittlere Automobilzulieferer in finanzielle Schieflage zu bringen.
Das hat dem leidenschaftlichen Tüftler keine Ruhe gelassen. Drei Jahre hat er mit seinen Kollegen an einer Lösung gearbeitet und sie jetzt als „Erweiterte Rückrufkostendeckung“ auf den Markt gebracht. Grund genug für Fast Fast Forward, Oppermann zu fragen, was ihn antreibt und wodurch sich sein Produkt von anderen unterscheidet.
Wie hat sich das Verhältnis der Autofahrer zu ihrem Auto in den letzten Jahren verändert?
Oppermann: Die Beziehung ist emotionaler geworden. Das Auto muss zum Life-Style passen, es muss Spaß machen, Individualität und Persönlichkeit unterstreichen. Gleichzeitig sind die Ansprüche an Sicherheit und Umweltverträglichkeit stark gestiegen. Die Leistung soll weiter steigen, der Verbrauch sinken, dabei muss das Auto erschwinglich bleiben – das stellt Ingenieure vor immer neue Herausforderungen.
Die Automobilindustrie ist in Deutschland traditionell ein wichtiger Wirtschaftszweig. Wie sieht es mit dem Zulieferbetrieben aus?
Jahres 2013 erzielten die rund 900 vorwiegend mittelständischen Automobil-Zulieferer einen Umsatz von über 40 Mrd. Euro – das sind gut 19 Prozent des Umsatzes der gesamten Automobilindustrie.
Wie hat sich die Branche in den letzten Jahren oder Jahrzehnten verändert?
Um Kosten zu senken setzen, immer mehr Hersteller auf eine Gleichteile- und Plattformstrategie. Den Vorteilen auf der Kostenseite stehen neue Risiken gegenüber. Ein einzelnes fehlerhaftes Bauteil schlägt auf ganze Modellreihen durch und kann gigantische Rückrufaktionen auslösen.
Wie hat sich das Verhältnis von Autobauern wie BMW, Mercedes, Porsche – auch Original Equipment Manufacturer oder OEM genannt – zu ihren Zulieferern verändert?
Die OEM verlagern die Herstellung von immer mehr Produkten, die nicht zur Kernkompetenz gehören, an die Zulieferer aus. Noch vor wenigen Jahren hat ein Zulieferer nur einzelne Produkte an den OEM geliefert. Heute hingegen gibt es eine ganze Kette von Zulieferern, die ganze Auto-Komponenten „Just in Sequence“ ans Förderband liefert. Das hat zu einem Boom bei den Zulieferbetrieben geführt, es sind viele neue Firmen entstanden. Diese Entwicklung hat aber auch dafür gesorgt, dass der Regelungsbedarf bei einer Lieferung mangelhafter Produkte stark zugenommen hat.
Kann man sagen, dass die Ansprüche – gerade in Sachen Haftung – gestiegen sind?
Ja. Das Verhältnis zwischen Zulieferer und Hersteller hat sich stark verändert: Die Schadenersatzansprüche sind enorm gestiegen. Stärkere Haftung seitens der Zulieferer ist die Regel. Viele der neuen Haftungsrisiken waren bisher über Haftpflichtverträge nicht versicherbar.
Können Sie ein Beispiel für die gestiegene Haftung nennen?
Einige OEM regeln die Kosten durch Schlechtlieferungen über pauschale Vereinbarungen. Es ist der Branche zu aufwändig geworden, einzelne Schadenersatzansprüche durch Gutachter bewerten und den Verschuldensnachweis durch Juristen prüfen zu lassen. Beispiel: 10.000 mangelhafte Schalthebel geliefert – schon ensteht pauschal ein Anspruch von 100.000 Euro. Genau hier setzt unsere „Erweiterte Rückrufkostendeckung“ an. Sie deckt nicht nur die Gewährleistungsfälle, sondern gibt den Zulieferern ein Stück Planungssicherheit zurück.
Konkret: Wie sind KFZ-Zulieferer im Haftpflichtbereich versichert und was deckt die erweiterte Rückrufkostendeckung ab?
Oppermann: Die am Versicherungsmarkt erhältlichen Absicherungen für Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenrisiken sind üblicherweise die erweiterte Produkthaftpflicht- und Kraftfahrzeugrückrufpolice. In diesen Policen werden neben einigen wenigen vertraglichen Haftpflichtansprüchen in erster Linie gesetzliche Haftpflichtansprüche versichert.
Unsere Versicherungslösung geht weiter: Deckungselemente sind z.B. Herstellkosten des ursprünglichen mangelhaften Produktes oder die Kosten für einen Mietwagen, die dem Endkunden entstehen. Das kann durch unser Produkt gedeckt werden – je nachdem, was im Interesse des Kunden liegt.
Sie betonen, dass Ihr neues Produkt im Markt einzigartig ist. Warum hat die Assekuranz hier bisher keinen Versicherungsschutz angeboten?
Das fragen wir uns natürlich auch. In den Verträgen zwischen Zulieferer und Kraftfahrzeughersteller werden bei Lieferung mangelhafter Produkte Regelungen vereinbart, z.B. die Wiederbeschaffung mangelfreier Produkte. Zudem werden vereinfachte pauschale Regelungen zur Kostenerstattung getroffen, anstelle der gesetzlichen Nachweispflicht über die tatsächlich entstandenen Kosten.
In bisherigen Haftpflichtverträgen war die Neulieferung eines mangelfreien Produktes immer ausgeschlossen, da viele Versicherer nicht bereit waren, das zu versichern. Bisher sah man dies als unternehmerisches Risiko an. Unsere Lösung versichert jedoch auch die Kernelemente der Verträge zwischen Zulieferer und Hersteller.
Welche Risiken sollten abgedeckt sein?
Wir denken, es gibt wichtige Vertragselemente, die gedeckt sein sollten:
- Herstellkosten (wie Materialeinzel- und Gemeinkosten, Fertigungslöhne, Rüstkosten, Maschinenkosten)
- Pauschale Kostenforderung für interne Kosten des OEM bzw. für pauschale Kosten
- Kosten, die dem Endkunden (also dem Nutzer des Kraftfahrzeuges) entstehen. Das können Kosten für einen Mietwagen, Rückführungskosten von Fahrzeugen oder Übernachtungskosten im Falle des Totalausfalles eines Kraftfahrzeuges sein – ganz nach den Bedürfnissen unserer Kunden.
Regelt das neue Produkt nur die vertraglichen Ansprüche zwischen dem Zulieferer und dem Hersteller
Nein, es ist auch für Subzulieferer interessant. Denn oft werden in der Lieferkette die vertraglichen Regelungen, die zwischen dem Hersteller und dem Vertragspartner (z.B. dem System-Lieferanten) gelten, an die Subzulieferer weitergegeben, um die Regresskette aufrechtzuerhalten. In diesen Fällen haben die Subzulieferer den gleichen Versicherungsbedarf wie der Zulieferer.
Nach drei Jahren Entwicklungsarbeit sind Sie jetzt mit dem neuen Produkt auf dem Markt. Was für ein Gefühl ist das?
Das ist natürlich ein gutes Gefühl und wir sind stolz auf das Erreichte. Aber am Ende folgen wir den Entwicklungen der Automobilindustrie, die sich im permanenten Wandel befindet.
Blicken wir in die Zukunft. Sehen Sie weitere neue Versicherungsprodukte, die Sie konzipieren möchten?
Die Branche wird innovativ bleiben müssen – und das gilt auch für ihre Versicherer. Bei XL Group haben wir bereits einige Ideen in der Pipeline, doch es ist zu früh, darüber zu sprechen. Wir denken aber, dass wir nahe am Puls der Branche sind und damit die besten Voraussetzungen haben, ganz früh oder sogar als Erste auf Veränderungen zu reagieren.
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