
Emerging Risks Report: Q1 2018
March 29, 2018
XL Catlins Emerging Risks Task Force beobachtet aktiv eine breite Palette an neuartigen Risiken, um für unsere Underwriter – und für unsere Geschäftspartner – relevante Informationen zu neuen und bestehenden Emerging Risks bereitzustellen. Der vorliegende Quartalsbericht bietet einen Überblick über die wichtigsten Geschehnisse und Entwicklungen rund um Emerging Risks, die in letzter Zeit vermehrt ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt sind.
Ansprüche wegen sexueller Belästigung
Die jüngste mediale Aufmerksamkeit für Fälle sexueller Belästigung in der Unterhaltungsindustrie, in Nachrichtenkanälen und der Politik – und nicht zuletzt der Social Media Hashtag #MeToo – haben das öffentliche Bewusstsein für dieses Thema geschärft.
Grundsätzlich können Schadenersatzansprüche aufgrund eines feindseligen Arbeitsumfeldes, Belästigung und sexueller Belästigung durch eine Employment Practices Liability É«¶à¶àÊÓÆµ (EPLI) gedeckt werden. Auch wenn es sich also nicht um ein neues Risiko handelt, wird eine erhöhte Anzahl von Ansprüchen erwartet, da sich aufgrund der gestiegenen Presse- und Medienaktivitäten mehr Menschen trauen, diese geltend zu machen.
Daher ist gleichzeitig damit zu rechnen, dass sich weltweit mehr Unternehmen entscheiden werden, entsprechenden globalen Versicherungsschutz über eine EPLI einzukaufen.
Über die EPLI hinaus können Ansprüche wegen sexueller Belästigung auch die D&O-Versicherung betreffen – besonders wenn es die Geschäftsleitungsebene betrifft. Und dies auf zwei Arten:
- Ein Mitglied der Geschäftsleitung wird in einem D&O Rechtsstreit direkt benannt, während es keine Ausschlussklausel für sexuelle Belästigung gibt.
- Wenn ein Mitglied der Geschäftsleitung fahrlässig gehandelt hat und / oder dem Management vorgeworfen wird, sexuelle Belästigungen gedeckt und sich damit mitschuldig gemacht zu haben. Der daraus entstehende Schaden könnte eine Aktionärsklage oder eine Sammelklage im Falle eines Aktienkursabsturzes nach sich ziehen.
Bis heute kam es nur vereinzelt zu Aktionärsklagen gegen Leitungs- und Aufsichtsorgane, weil diese es vermeintlich versäumt hatten, gegen ein feindseliges Arbeitsumfeld vorzugehen. Wir werden diese Entwicklung weiter beobachten.
Ansprüche wegen sexueller Belästigung sind standardmäßig von der Betriebshaftpflicht ausgeschlossen. Die Deckung kann jedoch durch Nachträge und Erweiterungen gewährt werden.
Glyphosat
Glyphosat ist der Hauptwirkstoff des weltweit am häufigsten verwendeten Unkrautvernichtungsmittels in der Land- und Forstwirtschaft, auf städtischen Flächen und in Privathaushalten. In den USA sind zahlreiche Klagen von Landwirten und Verbrauchern gegen Hersteller von Glyphosat anhängig. Sie werfen den Unternehmen vor, nicht ausreichend vor den Gefahren von Glyphosat gewarnt zu haben, das schwerwiegende körperliche Schäden, unter anderem Krebs, verursache.
Im Dezember 2017 veröffentlichte die United States Environmental Protection Agency (EPA) ihre Bewertung der Gesundheitsrisiken von Glyphosat. Sie kommt darin zu dem Schluss, dass der Wirkstoff mit großer Wahrscheinlichkeit für Menschen nicht krebserregend sei.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte 2015 in ähnlicher Weise mitgeteilt, es stelle keine krebserregende Bedrohung für den Menschen dar. Die EU-Mitgliedstaaten stimmten im November 2017 zudem dafür, die Zulassung von Glyphosat für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung, eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), legte hingegen bereits 2015 einen Bericht vor, nach dem Glyphosat wahrscheinlich karzinogen sei, und widerspricht damit den Ergebnissen der anderen Untersuchungen.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Meinungen der Hersteller von Chemikalien, Aufsichtsbehörden und Umweltorganisationen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Glyphosat auseinandergehen.
Solange die Rechtsstreitigkeiten nicht entschieden sind, bleibt offen, ob die Einschätzung der EPA Auswirkungen auf die Schadenersatzforderungen gegen Glyphosathersteller in den USA haben werden.
Marihuana – Update zur Gesetzeslage in den USA
Der US-Generalstaatsanwalt hat kürzlich die von der früheren US-Regierung eingeführte Richtlinie aufgehoben, die den Bundesstaaten freie Hand in der Frage der Legalisierung von Marihuana gab. Die Staatsanwälte der einzelnen Bundesstaaten können nun selbst entscheiden, ob sie mit Unterstützung durch den Generalstaatsanwalt dem lokalen Recht ihres Staates Vorrang gegenüber dem Federal Law einräumen.
In einigen Bundesstaaten mit starker Unterstützung der Legalisierung wird es wahrscheinlich zu einem juristischen Showdown kommen.
Ungewiss ist auch die Zukunft des sogenannten Rohrabacher-Blumenauer-Amendments, das es dem Justizministerium verbietet, im Zusammenhang mit Marihuana finanzielle Mittel gegen bundesstaatliche Gesetze zu verwenden. Das Rohrabacher-Blumenauer-Amendment hat eine befristete Geltung und muss in jedem Haushaltsjahr erneut genehmigt werden.
Diese beiden Umstände könnten sich auf die Bereitschaft der Versicherungen auswirken, in nächster Zeit in den USA Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Marihuana anzubieten. Zumindest, solange die Frage der Legalität von der Bundesregierung und den Bundesstaaten nicht eindeutig entschieden wurde. Weltweit wird beobachtet, wie sich die USA zur Legalisierung von Marihuana positionieren, da dies weltweit Auswirkungen auf die Versicherungsmärkte haben dürfte.
Perfluorierte Verbindungen (PFC)
Ein großer Hersteller von Chemikalien hat kürzlich einen langjährigen Rechtsstreit um die Kontamination durch PFC beigelegt. Hierbei ging es um die Klage des Bundesstaates Minnesota, das Unternehmen habe vorsätzlich durch fortwährende Herstellung von PFC eine Kontamination von Grundwasser verursacht. Erhebliche Gefährdungen und Schäden der menschlichen Gesundheit seien die Folge. Die bereits 2010 eingereichte Klage zeigt, welches Gewicht das Thema PFC-Kontamination in den USA nach wie vor hat.
PFC sind künstliche Chemikalien, die aufgrund ihrer wasser-, öl- und schmutzabweisenden Eigenschaften Bestandteil vieler Industrie- und Verbraucherprodukte sind. Die Verwendung von PFC ist nicht umfassend geregelt, auch wenn die United States Environmental Protection Agency (EPA) einige Maßnahmen ergriffen hat, um das Bewusstsein für diese Schadstoffe zu erhöhen und die Belastung zu managen.
Unsere interne Environmental Risk Consulting Einheit geht davon aus, dass sowohl die Regulierung als auch die Zahl der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Klasse von Verbindungen weiter zunehmen werden.
Zusätzlich zu Risiken durch kontaminierte Flächen, ist auch damit zu rechnen, dass Ansprüche aus der Produkthaftung gegenüber den Herstellern von PFC geltend gemacht werden.
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