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Für uns als Risiko-Ingenieure ist dies ein typisches Szenario:

Wir prüfen die Anlagen eines Kunden – in diesem Fall eine neu gebaute 2000 m2 große Lagerhalle für elektronische Bauelemente. Wir geben einige Empfehlungen ab, zu denen unter anderem der Einbau einer automatischen Sprinkleranlage zählt.

Für heutige Verhältnisse ist das Gebäude des Kunden klein. Neue Lagerhallen sind in der Regel größer als 50.000 m2 und manche Distributionszentren überschreiten sogar die Marke von 100.000 m2. Doch dies allein besagt wenig. Da die hier gelagerten Teile kleinformatige Spezialkomponenten sind, die sehr kompakt gelagert werden können, kann der Wert der Bestände – trotz der geringen Lagergröße – bei Vollauslastung zweistellige Millionenbeträge erreichen. Zudem dauert die Herstellung dieser Teile in der Hauptproduktionsstätte, die in der Nähe liegt und mit Sprinkleranlagen ausgestattet ist, mindestens einen Monat.

Mit anderen Worten: Bricht in dem Gebäude ein Feuer aus und werden die Bestände zerstört, drohen immense direkte und indirekte Kosten, unter anderem durch verlorene Vertriebs- und Kundenbeziehungen und die Mehrkosten durch die Erhöhung der Produktion zur Wiederauffüllung der Bestände.
Da wiederum die Prämien für Sachversicherungen weitgehend an dem wahrscheinlichen Höchstschaden orientiert sind, stand unser Kunde vor einer unvorhergesehenen Entscheidung: Er musste entweder deutlich höhere Kosten für die Sachversicherung als erwartet in Kauf nehmen oder zusätzlich Gelder in den Einbau von Sprinkleranlagen investieren.


Menschen haben Priorität

Warum war dieser Kunde, wie auch unzählige andere, mit denen wir im Laufe der Jahre zusammengearbeitet haben, mit dieser unangenehmen Überraschung konfrontiert? Der Architekt, der Ingenieur und Bauunternehmer hatten ihn darauf hingewiesen, dass die örtlichen Bauvorschriften keine Sprinkleranlagen vorschreiben. Aus ihrer Sicht stellten diese ungerechtfertigte Zusatzkosten dar.

In einer gewissen Hinsicht hatten sie Recht: Würde in dieser Anlage ein Feuer ausbrechen, wäre es höchst unwahrscheinlich, dass einer der Beschäftigten in Gefahr geriete. Das Gebäude hat genügend Notausgänge und angesichts seiner relativ bescheidenen Größe sollten sich die Mitarbeiter in Sicherheit bringen können, bevor sich das Feuer ausbreitet.

Da der Bau und die geplante Verwendung alle geltenden Vorschriften und Verordnungen befolgten, bewilligte die Kommunalverwaltung das Vorhaben bedenkenlos noch vor dem Baubeginn.
Und hier liegt der Kern des Problems: Lokale Bauvorschriften sind auf den Schutz von Menschen ausgerichtet. Der Schutz von Sachwerten wird nur in Betracht gezogen, wenn die Möglichkeit besteht, dass ein Brand auf angrenzende Objekte übergreift.

Die in der Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) von 2014 festgeschriebenen baurechtlichen Bestimmungen etwa zielen in erster Linie darauf ab, national aufeinander abgestimmte Mindeststandards in Bezug auf Personensicherheit, einschließlich baulicher Sicherheit und Brandschutz, zu erreichen.

Um das übergeordnete Ziel der Muster-Industriebau-Richtlinie auf den Punkt zu bringen: Die gesetzlichen Regelungen sollen gewährleisten, dass Gebäude für Menschen hinlänglich sicher sind. Dies wird gemeinhin als achtbares und legitimes Handeln einer staatlichen Aufsichtsbehörde anerkannt. In der Muster-Industriebau-Richtlinie werden Sachwerte oder die wirtschaftlichen Folgen eines Brandes oder vergleichbaren Ereignisses für ein Unternehmen jedoch nicht berücksichtigt. Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen haben zudem oft nur vage Vorstellungen über die tatsächlichen Konsequenzen für den Kunden, wenn ein Brand ein Gebäude samt Inhalt zerstört.

Die deutsche Rechtslage ist übrigens keineswegs untypisch. Einschlägige Vorschriften anderer Länder lassen ähnliche Ziele und Leitbilder erkennen.

 
In einem alten Sprichwort steckt viel Wahrheit

„Vorbeugen ist besser als Heilen.“ Dieses verstaubte Klischee kommt einem angesichts des beschriebenen Szenarios in den Sinn. Es wird dem amerikanischen Erfinder und Staatsmann Benjamin Franklin zugeschrieben, der nicht zufällig die erste Sachversicherungsgesellschaft in den USA gründete.

Und zweifellos passt es auf unseren Fall, wo die wirtschaftlichen Folgen eines Feuers in einem Lager eine kritische Höhe erreichen könnten, während geringere Absicherungen ausreichend wären, um Menschen zu schützen.

Nach unserer Erfahrung werden die vollständigen Auswirkungen eines Sachschadens selten im Voraus mit Architekten / Ingenieuren / Bauunternehmern besprochen. Oft genug kommen sie erst nachträglich zur Sprache. Typischerweise, nachdem ein Risikoingenieur eine Prüfung für den Versicherer durchführt. Die wichtigste Schlussfolgerung aus diesem Szenario: Kunden sollten bereits in der frühen Planungsphase Feedback von ihrem Versicherer und Risikoingenieuren einholen. Es ist weniger kostspielig und verspricht eine solidere Lösung, wenn Sprinkleranlagen bereits von Beginn an in die Konstruktion einbezogen werden.

Festzuhalten ist, dass baurechtliche Vorschriften zweifellos wichtig sind und eingehalten werden müssen. Wie die Überschrift dieses Beitrags andeutet, bietet die Einhaltung von nationalen und lokalen Vorschriften jedoch keine Gewähr, dass ein Brand oder ein ähnliches Ereignis die finanzielle Lage eines Unternehmens und die Kundenbeziehungen nicht empfindlich trifft.

Über die Autoren: Laurence Montgomery ist Senior Consultant für Schadenverhütung im Property Risk Engineering Team/GAPS. Er ist in Sydney ansässig. Wenn er keine Untersuchungen zur Verhütung von Sachschäden in Australien und Asien-Pazifik durchführt, trifft man ihn häufig beim Anfeuern des FC Chelsea in der Premier League und des Sydney FC in der A-League. Er ist erreichbar unter: laurence.montgomery@xlcatlin.com.

Martin Vinkenfluegel ist International Property Risk Engineering Leader bei XL Catlin. Er lebt in Zürich, ist aber auch häufig an der irischen Westküste anzutreffen und zählt Radfahren und Wandern zu seinen Hobbies. Er kann unter martin.vinkenfluegel@xlcatlin.com erreicht warden.

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