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Das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Finanzsektor hat gelitten. Milliardenschwere Bilanz- und Buchführungskandale machten Schlagzeilen – gefolgt von Konkursen, Rettungsschirmen auf Kosten der Steuerzahler bis hin zu Gefängnisstrafen für Top-Manager und deren Wirtschaftsprüfer. Dies alles hat das Ansehen der Branche nachhaltig beschädigt. Nun werden die Rechnungslegungs- und Bilanzierungsstandards weltweit kritisch hinterfragt. Denn immer wieder geraten auch Jahresabschlüsse und deren Abnahme durch internationale Wirtschaftsprüfer ins Fadenkreuz der Ermittler.

Dabei treten immer wieder die Schwächen der gegenwärtigen Praxis zu Tage. International hat dies nun zum Konsens geführt, dass es an der Zeit ist, neue, höhere Standards einzuführen, um für mehr Transparenz in der Branche zu sorgen. Die EU, die USA und nationalen Regierungen vieler Länder haben die letzten Jahre intensiv über die Reform von Jahresabschlussprüfungen beraten. Die EU-Verordnung 537/2014 und die Richtlinie 2014/56/EU (Änderung der Richtlinie zur gesetzlichen Abschlussprüfung) sind seit dem 16. Juni 2014 in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, diese in nationale Gesetze zu übertragen. Ab Juni 2016 müssen Wirtschaftsprüfer EU-weit dafür sorgen, dass alle neuen Prüfungsberichte diesen Änderungen entsprechen. Die neue Richtlinie sieht vor, die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern zu stärken und so Interessenskonflikte zu vermeiden; Abschlussprüfungen sollen „informativer“, sprich transparenter werden. Die Revisionsaufsicht wird verschärft. Die EU spricht deshalb von „einem wichtigen Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens in Finanzinstitute.“

Für die nötige Distanz: Obligatorischer Wechsel der Prüfungsgesellschaften

Das Rezept der EU für die Entflechtung von Prüfer und Prüfling ist Artikel 17: die so genannte Pflichtrotation (Mandatory Audit Firm Rotation, kurz MAFR). Dieser Artikel beschränkt die Dauer der Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer auf zehn Jahre. Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, diesen Zeitraum in Eigenregie weiter zu verkürzen. Nach zehn Jahren kann die Zusammenarbeit verlängert werden, aber erst nach einer öffentlichen Ausschreibung. Alternativ kann der Vertrag mit dem selben Wirtschaftsprüfer um weitere 14 Jahre verlängert werden; das allerdings nur, wenn gleichzeitig ein zweiter Rechnungsprüfer zur Gemeinschaftsprüfung benannt wird. Wirtschaftsprüfer dürfen darüber hinaus für eine Frist von vier Jahren nach Ablauf der Maximaldauer der Zusammenarbeit nicht für das selbe Unternehmen arbeiten, wenn es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse handelt.

Schrumpfende Portfolios, Gefährdung von kleinen und mittleren Wirtschaftsprüfern

Die Pflichtrotation wird – zumindest anfänglich – dazu führen, dass die Portfolios der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften schrumpfen. Die Wirtschaftsprüfer werden sich nach Ersatzmandaten umschauen müssen. Schaden anrichten kann die Richtlinie besonders bei kleinen und mittleren Wirtschaftsprüfern, die nur ein oder zwei treue Großkunden haben, für diese aber seit Jahrzehnten arbeiten.

Ein weiteres Problem: Um diese Verluste wettzumachen, könnten sich kleinere Firmen dazu gezwungen sehen, ihr Dienstleistungsangebot auszuweiten – auch auf Gebiete, auf denen sie nicht über die nötige Expertise verfügen, so dass das Risiko unsachgemäßer Prüfungen zunimmt. Die Pflichtrotation, zusammen mit Auflagen für detailliertere Prüfungen, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die nachfolgenden Wirtschaftsprüfer „Fehler“ aufspüren, insbesondere in der Arbeit ihrer Vorgänger. Letztendlich setzt das alle Wirtschaftsprüfer einem höheren Risiko aus, denn Rechtsstreitigkeiten, Strafzahlungen, Insolvenzen und sogar Gefängnisstrafen werden wahrscheinlicher.

Geschäftsmodelle und Risikomanagement auf dem Prüfstand

Versicherer können Wirtschaftsprüfern dabei behilflich sein, negative Auswirkungen aufs Portfolio abzumildern und sie dabei unterstützen, das Risikomanagement auf die neue Lage einzustellen. In der jetzigen Übergangsphase zur neuen Regelung sollte das Hauptaugenmerk auf dem Risikomanagement liegen. Es sollte beinhalten: sorgfältige Auswahl der Kunden, Ausgleichsplanung für wegfallende Umsätze – besonders wichtig für kleinere und mittlere Unternehmen –, und die Ausrichtung auf Spezialgebiete. Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Wirtschaftsprüfer „Fehler“ in der Arbeit ihrer Vorgänger aus der Zeit vor 2016-2017 beanstanden.

Das nächste Jahr ist von zentraler Bedeutung: Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden Geschäftsstrategien und Risikomanagement den neuen Gegebenheiten anpassen, um das Beste daraus zu machen. Zum Glück können Risiken ausgeglichen werden, indem man sich als Experte auf Spezialgebieten oder in Nischenmärkten positioniert. Alles Schritte, die dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Finanzinstitute wieder herzustellen.

Möchten Sie mehr zum Thema wissen? Dann wenden Sie sich bitte an Jens Heienbrok: jens.heienbrok@xlcatlin.com

Eine neue EU-Richtlinie sieht vor sieht vor, dass Wirtschaftsprüfer weniger stark von ihren Auftragsgebern abhängig sind und ihre Arbeit transparenter wird. Unter anderem soll eine regulatorisch verordnete „Pflichtrotation“ die Dauer der Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer auf zehn Jahre begrenzen. Was heißt das für Deloitte, Ernst & Young, PWC und KPMG – was für kleine und mittlere Wirtschaftsprüfer?

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